Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fremdenzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Buchung­ und Be­stä­ti­gung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage der Pensionseigene Webseite ein oder richten Sie bitte schriftlich an bzw rufen uns an.

Können wir Ihnen die gewünschten Zimmer in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Zimmer. Die Reservierung für die Zimmer ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe § 3) rechtskräftig.

Des Weiteren können Sie selbständig Ihre Zimmer verbindlich über sämtliche Buchungsplattformen (unter eigenen AGB) buchen, dort erhalten Sie ebenfalls eine Buchungsbestätigung zugesendet.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt am Tag der Anreise, bei vertraglicher Abstimmung ist eine Kostenübernahme bei Firmen möglich (Bezahlung erfolgt hier per Rechnungsversand oder Firmenkreditkarte).

Gäste können Ihre Rechnungen in bar oder aktuell angebotenen Kredit – und Debitkarten Annahme der Pension Wiesenau ohne Gebühr begleichen.

Bei Online-Buchungsportalen ist die Bezahlung in dessen eigenen AGB hinterlegt

§ 4 An- und Abreise

Die Zimmer steht am Anreisetag von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt mindestens 1-2 Tage vor der Anreise mit. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt immer an der Rezeption.

Am Abreistag sind die Zimmer bis 10:30 Uhr bzw. nach Absprache zu verlassen.

§ 5 Zimmer

Die Zimmer werden vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes TV Gerät, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Das verstellen von Ein­richtungs­gegen­ständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

§ 6 Haustiere

Das Unterbringung von Haustieren, nur Hunde, ist in den Zimmer gegen einen tagesaktuellen Preis erlaubt, evtl. Schäden, Verunreinigungen oder desgleichen, haftet der Mieter zu 100%.

§ 7 Aufenthalt

Das Zimmer darf nur von der in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches im tagesaktuellen Preisaushang sich wiederfindet.

Eine Untervermietung und Überlassung der Zimmer an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Pension Wiesenau einverstanden. Die Einverständnis-erklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Buchungspreis oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: ab 2 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Buchungspreis.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB).

§ 11 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchungsbestätigung akzeptiert.

§ 12 Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB).

Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 16 Inkrafttreten

Die AGB der Pension Wiesenau trat mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft und löst hiermit alles vorherigen AGB ab.